Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsschutz und unsere Antworten darauf

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Ja. Grundsätzlich ist in Deutschland jede Firma mit mindestens einem Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Belegschaft zu kümmern.
Deswegen muss jeder Unternehmer mit Mitarbeitern eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Arbeitsmediziner bestellen (sogenannte Regelbetreuung). Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Arbeitsmediziner/innen können extern bestellt aber auch in der jeweiligen Firma selbst angestellt sein.

Für Kleinbetriebe existiert im Hinblick auf die Betreuung des betrieblichen Arbeitsschutzes ein alternatives Betreuungsmodell (sog. Betreuung nach dem Unternehmermodell).
Dieses Unternehmermodell wurde von den Berufsgenossenschaften entwickelt, danach haben Unternehmen mit durchschnittlich weniger als 50 Beschäftigten (Anzahl kann je nach BG-Zugehörigkeit deutlich nach unten abweichen) die Wahl zwischen der Regelbetreuung und dem sog. Unternehmermodell. Beim Unternehmermodell ist der Unternehmer verpflichtet, an den von der Berufsgenossenschaft festgelegten Informations-, Motivations- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen sowie eine qualifizierte, bedarfsgerechte überbetriebliche Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes in Anspruch zu nehmen. Bei der Pflicht zur Teilnahme an Informations-, Motivations- und Fortbildungsmaßnahmen und zur Inanspruchnahme von Beratung handelt es sich um eine höchstpersönliche Verpflichtung des Unternehmers. Sie kann nicht delegiert werden. Sind mehrere natürliche Personen „Unternehmer” in einer Firma, dann betrifft diese Verpflichtung denjenigen, der die technische Leitung in der jeweiligen Firma hat. Entsprechendes gilt, wenn sich der Unternehmer im Wesentlichen auf die kaufmännische Leitung beschränkt und einen Mitarbeiter mit der technischen Leitung betraut.

In der Regelbetreuung hat der Unternehmer mehr Zeit, sich um die eigentlichen Aufgaben der Firma zu kümmern.

Weit weniger als die meisten denken. Nur für die verpflichtende Grundbetreuung legt die BG-Zuordnung auf die jeweilige Wirtschaftsklasse für jede Firma fest, wie viel Zeit pro Jahr mind. für den Arbeitsschutz pro Mitarbeiter aufgewendet werden muss. Die Bandbreite reicht dabei von 0,5 h über 1,5 h bis 2,5 h pro Mitarbeiter/Jahr. Diese Stundenzahl wird anschließend mit der Mitarbeiteranzahl multipliziert. Bei der Mitarbeiteranzahl werden Teilzeitbeschäftigte nicht voll angerechnet. Das Ergebnis ergibt die jährlich mindestens aufzuwendende Zeit für den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin) für die jeweilige Firma.

Von dieser Zeit müssen mind. 20 % oder 0,2 h pro Mitarbeiter auf eines der beiden Arbeitsschutzfelder Arbeitssicherheit oder Arbeitsmedizin entfallen.

Bei Firmen bis zu 10 Beschäftigte entfällt diese Aufteilung, d. h. die aufzuwendende Zeit kann auch nur durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgewendet werden.

Nein. Beide können in der Umsetzung von Arbeitsschutz in der Firma zwar sehr gut mit unterstützen, aber es braucht zwingend jemanden mit der Ausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit (Ausnahme Unternehmermodell) und Arbeitsmediziner, um den gesetzlichen Verpflichtungen zu entsprechen. Mit diesen langjährigen und umfassenden Ausbildungen wird sichergestellt, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz bestimmten Normen entspricht.

Zudem haben die meisten Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner zahlreiche Zusatzqualifikationen welche z. B. bei den Sachkundeprüfungen und für den Gesamtzusammenhang im Betrieb wichtig sind.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (= Sifa) kann werden, wer mindestens einen Abschluss auf Meister- beziehungsweise Fachwirt-Niveau und die entsprechende mehrjährige Zusatzausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit absolviert hat. Personen mit Abschluss eines Ingenieurstudiums und Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden Sicherheitsingenieure genannt.

Arbeits- bzw. Betriebsmediziner/in kann werden, wer nach dem Medizinstudium die Ausbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin absolviert bzw. Fachärzte anderer Fachrichtungen, welche die Zusatzqualifikation zum Betriebsmediziner erwerben.

Ja. Es macht sogar sehr viel Sinn, die interne Fachkraft durch externes überbetriebliches Know-how zu unterstützen.

Ja. Sie werden sogar in vielen Fällen gar nicht anders können, z. B. wenn arbeitsmedizinische Untersuchungen, Sachkundeprüfungen oder die bedarfsgerechte Beratung des Unternehmers anstehen.

In der Regel weit weniger als durchgängig eigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Arbeitsmediziner/innen in der Firma zu beschäftigen oder im Unternehmermodell als Unternehmer selbst die Zeit aufzuwenden.

Im Gegenteil. Eine gute Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Arbeitsmediziner sind Partner der Firmen, setzen mit Ihnen Verpflichtungen und Arbeitsschutzziele um und schützen Sie damit vor Folgekosten wie Arbeitsausfällen, Schäden, Bußgeldern, Klagen usw. Auch bei Bestellung von Externen behalten Sie als Unternehmer immer das Heft des Handelns in der Hand.

Nein. Wir haben zwar ausnahmslos langfristige Kundenbeziehungen aber unsere Verträge sind jährlich kündbar. Im Bereich der Sachkundeprüfungen, Befähigungen usw. arbeiten wir meist sogar gänzlich ohne Verträge nach Kundenbedarf.

Uns. Grundsätzlich nehmen wir keine Aufträge und Verträge an, ohne vorher mit Ihnen Ihren tatsächlichen Bedarf abzusprechen. Dabei steht für uns nicht im Vordergrund, was in puncto Arbeitsschutz maximal möglich wäre, sondern was Schritt für Schritt gemacht werden muss.

Sind Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner für Ihren Arbeitsschutz? Dann rufen Sie gleich an und vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin mit uns!
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