Prüfung von Gabelhubwagen

Hubwagen mit und ohne Motorantrieb müssen jährlich geprüft werden

Icon Prüfung Gabelhubwagen

Die Prüfung des Hubwagens darf nur durch eine sachkundige Person, welche aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und Erfahrung über ausreichende technische Kenntnisse verfügt und mit den Arbeitsschutz- sowie Unfallverhütungsvorschriften vertraut ist, durchgeführt werden. Die Prüfperson muss die Prüfung objektiv und unbeeinflusst von betrieblichen und wirtschaftlichen Einflüssen vornehmen können.

Gemäß BGV27 und DGUV Vorschrift 68 sind auch handbetätigte Hubwagen ohne Motorantrieb als Flurförderfahrzeuge anzusehen und müssen daher jährlich geprüft werden. Für die regelmäßige Prüfung des Hubwagens ist der Nutzer verantwortlich.

Unser Service für Sie: Prüfung gemäß BetrSichV, BGV 27 und DGUV Vorschrift 68

Alle unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind befähigte Personen zur jährlichen Prüfung von Gabelhubwagen gemäß der BetrSichV, BGV 27 und DGUV Vorschrift 68.
Die Prüfung selbst wird vor Ort vorgenommen. Das Ergebnis der durchgeführten Prüfung wird mittels eines Protokolls und Prüfplakette dokumentiert.

Die Prüfung von Gabelhubwagen beinhaltet unter anderem:

  • Allgemeine Sichtprüfung (Verschleiß, Schweißnähte, Gelenke, Bolzen, Verschraubungen usw.)
  • Prüfung der Lenkung (Radlager, Gelenke, Lenkgestänge, Deichselsicherung)
  • Prüfung der Räder (Radlager, Radbolzen, Bereifung)
  • Prüfung der Bremsen (falls vorhanden)
  • Prüfung des Fahrgestells (Rahmen, Traversen, Schweißnähte)
  • Prüfung der Hydraulikanlage (Leichtgängigkeit und auf Dichtheit bei Nennlast, sichere Funktion der Schalthebel)

Bitte beachten Sie: Bei angehobener Nennlast darf sich die Last innerhalb von fünf Minuten um nicht mehr als 4 cm selbständig absenken.

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