Die Untersuchung dient der arbeitsrechtlichen Sicherheit und Fürsorge gegenüber dem Mitarbeiter
Um sicherzugehen, dass ein Mitarbeiter physisch und psychisch den zu erwartenden Belastungen einer Tätigkeit gewachsen ist, erfolgt zum Schutz seiner Gesundheit die Untersuchung seiner Tauglichkeit dafür.
Man unterscheidet zwischen Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen vor (Einstellungsuntersuchung) und während einer Beschäftigung. Eignungsuntersuchungen haben immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen und müssen die Grundrechte der Untersuchten wahren.
Ziel von ärztlichen Tauglichkeits- beziehungsweise Eignungsuntersuchungen ist die Beurteilung, ob die gesundheitliche Eignung von Beschäftigten für bestimmte Arbeitsplätze oder Tätigkeiten vorliegt. Diese Feststellung dient auch dem Schutz Dritter und dem Schutz von Sachgütern. Damit sind Eignungsuntersuchungen vor allem arbeitsrechtlich begründet, sollen aber auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zur Gesundheit des Mitarbeiters zum Ausdruck bringen.
Tauglichkeit aufgrund gesetzlicher Vorschrift oder individueller arbeitsrechtlicher Vereinbarung untersuchen
Wir führen für unsere Vertragspartner gesetzlich vorgeschriebene beziehungsweise arbeitsrechtlich vereinbarte Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen durch. Die Untersuchungen können vor Ort aber auch in den Räumen unserer Betriebsarztpraxis durchgeführt werden. Was im Einzelnen ärztlich untersucht werden soll, legen wir in Absprache mit dem Arbeitgeber sowie mit der Einwilligung des Bewerbers gemäß den zu erwartenden beruflichen Anforderungen individuell fest.