Die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften wird durch die Bestellung eines externen Spezialisten sichergestellt
Die Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten haben gemäß §2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), zum Beispiel Krankenhäuser und Kliniken, soweit dort pro Kalenderjahr mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen. Außerdem – je nach Art und Menge der Abfälle – branchenverschiedene Hersteller und Vertreiber gemäß §27 KrWG sowie Betriebe mit mehr als 99 Mitarbeitern.
Unser Service für sichere Abfallentsorgung
Alle unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Firmen beim betrieblichen Umweltschutz. Darüber hinaus können unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zusatzqualifikation zum Abfallbeauftragten gemäß AbfBeauftrV als externe Abfallbeauftragte bestellt werden.
Die Aufgaben eines Abfallbeauftragten umfassen unter anderem:
- Überwachung der Abfälle – von deren Entstehung bis zur Verwertung oder Beseitigung
- Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben
- Informationen über festgestellte Mängel sowie Vorschläge zu deren Beseitigung an den Betreiber
- Aufklärung der Mitarbeiter zu Gefährdungen aus Abfällen und deren Vermeidung
- Jährlicher Bericht an Betreiber zu getroffenen Maßnahmen und Evaluation
Wenn Sie sich für unseren Service entscheiden, erhalten Sie außerdem ein individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Abfallwirtschaftskonzept, Tipps zur betrieblichen Verbesserung und Unterstützung bei der Regelung behördlicher Fragen.