Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zu befähigten Personen im Arbeitsschutz

Als unser Vertragspartner haben Sie die Möglichkeit, eigene Fachkräfte für bestimmte arbeitsschutzbezogene Prüfgebiete durch uns ausbilden zu lassen

Icon Ausbildung

Wir bilden Mitarbeiter unserer Vertragspartner auf Wunsch in einigen Feldern selbst zu befähigten Personen aus, damit diese beispielsweise zulässige Prüfungen von Arbeitsmitteln künftig eigenständig und fachgerecht vornehmen können. Die Ausbildung kann vor Ort, aber auch in unseren Räumen stattfinden. Durch die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter haben Sie die Möglichkeit, häufiger oder auch kurzfristig notwendig werdende Prüfungen jederzeit flexibel und korrekt durchzuführen.

Die Ausbildung zur befähigten Person ist jedoch nicht bei allen Prüfungen bestimmter Arbeits- und Betriebsmittel ausreichend. Zudem ist die erworbene Befähigung personengebunden.

Die Ausbildung ist beispielsweise möglich zur:

  • Befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
  • Befähigten Person zur Prüfung Regale
  • zum Sicherheitsbeauftragten
    Die Ausbildung wird kostenfrei durch die BGn bzw. Unfallkassen für deren Mitgliedsbetriebe angeboten. Im Einzelfall kann es dennoch sinnvoll sein, diese kostenpflichtig vor Ort durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit durchführen zu lassen.

 

Je höher das grundsätzliche Unfallrisiko ist, desto besser sollte der Mitarbeiter qualifiziert sein

Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber vor der Ausbildung von Mitarbeitern als zur Prüfung befähigter Personen bedenken: Je höher das grundsätzliche Unfallrisiko ist, desto besser sollte die befähigte Person qualifiziert sein. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Umgang mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln sind erforderlich. Außerdem die zeitnahe berufliche Beschäftigung in dem betreffenden Prüfgebiet.

Ihr Partner
im Arbeitsschutz