Arbeitsmedizinische Vorsorge für Ihre Mitarbeiter

Durch Früherkennung und entsprechende Vorsorgemaßnahmen werden Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen effektiv vorgebeugt

Iocn Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Früherkennung und Verhütung von Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen. Zudem gibt sie Aufschluss darüber, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung für den Beschäftigten besteht. Arbeitsmedizinische Vorsorge kann abhängig von den betrieblichen Bedingungen und der Gefährdungsbeurteilung entweder Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge sein.

Die früher gebräuchliche Einteilung in G-Untersuchungen dient heute nur noch als Orientierung, im Alltagssprachgebrauch sind die Abkürzungen wie “G 42”, “G 20”, “G 25” oder “G 37” nach wie vor üblich. Die G-Grundsätze bilden Handlungsanleitungen für den Betriebsarzt, während die eigentliche Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge seit 2008 die ArbMedVV inkl. der AMR darstellt.

Vorsorgeuntersuchungen bei Ihnen vor Ort oder in unseren Praxisräumen

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung bieten wir unseren Vertragspartnern alle Arten von arbeitsmedizinischer Vorsorge für ihre Mitarbeiter an. Diese kann vor Ort aber jederzeit auch in unseren Praxisräumen durchgeführt werden.

Besonders, wenn es um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter geht, sollten Vorsorge und Prophylaxe an vorderster Stelle stehen. Gerne unterstützen wir Sie dabei!

Unsere arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen beinhalten unter anderem Auswirkungen:

  • bei der Freisetzung von Stäuben (früher: G 1 bzw. G 44)
  • bei Belastungen der Haut, Feuchtarbeit (früher: G 24)
  • bei Infektionsgefährdungen (früher: G 42)
  • bei physikalischen Einwirkungen, wie Lärm (früher: G 20) aber auch Temperaturen, Druck, Lasten
  • bei Bildschirmtätigkeiten (früher: G 37)
  • bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigten (früher: G 25)
  • beim Tragen von Atemschutz (früher: G26.1, G 26.2, G 26.3)
  • bei Arbeiten mit Absturzgefahr und persönlicher Schutzausrüstung (früher: G 41 Höhentauglichkeit)
  • beim Schweißen durch entstehende Dämpfe/Schweißrauch (früher: G39)

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