Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz

Dieser kommt aufgrund des Gefährdungspotenzials eine bedeutende Rolle zu

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Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Der PSA mit Zusatzausrüstung zur Absturzsicherung kommt dabei aufgrund des hohen Gefährdungspotenzials eine bedeutende Rolle zu.

Neben der Sichtprüfung vor jeder Benutzung muss die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz  mindestens alle zwölf Monate auf ihren einwandfreien Zustand hin durch eine sachkundige Person geprüft werden.

Sachkundige benötigen fachliche Ausbildung, Erfahrung und ausreichende Kenntnisse im Bereich PSA

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Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz beurteilen kann. Diese Anforderungen erfüllt, wer die Teilnahme an einem Lehrgang nach Grundsatz „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz“ (BGG 906) erfolgreich teilgenommen hat. Die sonstigen Anforderungen an die „befähigte Person“ im Sinne der BetrSichV §10 reichen hier nicht aus. Darüber hinaus regelt die BetrSichV den Umgang mit Arbeitsmitteln, jedoch nicht den Umgang mit persönlichen Schutzausrüstungen.

Unser Service für Sie: regelmäßige Prüfung Ihrer PSA gegen Absturz gemäß DGUV Regel 112-198

Einige unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind sachkundige Personen zur jährlichen Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz gemäß DGUV Regel 112-198.
Die Prüfung findet entweder vor Ort oder in unseren Räumen statt. Das Ergebnis der durchgeführten Prüfung wird mittels eines Protokolls und Prüfplakette dokumentiert.

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