Wandtafeln, Standtafeln und ortsbewegliche Klapptafeln müssen einmal pro Jahr geprüft werden
Jede Schule beziehungsweise die Trägerschaft müssen gewährleisten, dass die eingesetzten Arbeitsmittel den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Gemäß den Sicherheitsvorschriften von §7 ArbSchG muss einmal pro Jahr eine Prüfung der eingesetzten Arbeitsmittel, unter anderem der Schultafeln, durch eine dazu befähigte Person erfolgen. Man unterscheidet hierbei nach Wandtafeln, Standtafeln und ortsbeweglichen Klapptafeln.
Die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person entspricht nicht der Sichtprüfung durch unterwiesenes Personal vor der Benutzung, sondern soll einmal entsprechend der Festlegungen nach der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Unsere Fachkräfte sind gemäß TRBS zur wiederkehrenden Prüfung befähigt
Alle unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind gemäß TRBS befähigte Personen zur wiederkehrenden Prüfung von Schultafeln und führen die Prüfung gemäß DGUV Vorschriften 1 u. 81 und DGUV Information 202 – 021 durch. Die Prüfung selbst wird vor Ort vorgenommen. Das Ergebnis der durchgeführten Prüfung wird mittels eines Protokolls und Plakette dokumentiert.
Die Prüfung von Schultafeln beinhaltet unter anderem folgende Bereiche:
- Wand- oder Bodenbefestigungen entsprechend der Montageanleitung des Herstellers
- Verbindungselemente, wie Verschraubung, Verdübelung, Verleimung, Verschweißung
- Niet-, Klemm- und Steckverbindungen sowie Scharniere, Gelenke, Drehbänder
- Funktion der Tafel
- Führung, Leichtgängigkeit der beweglichen Teile
- Äußerer Zustand, Absplitterungen, Risse, fehlende Teile, defekte Abdeckungen, scharfkantige Ablagen
Durch die ordnungsgemäße, gewissenhafte Prüfung von Tafeln werden unnötige Risiken minimiert und rechtliche Sicherheit geschaffen. Gerne sind wir Ihr Partner hierfür.