Regalanlagen und Lagereinrichtungen unterliegen harten Belastungen und erfordern eine Gefährdungsbeurteilung
Regale und Lagereinrichtung unterliegen sehr harten Belastungen sowohl durch die zu tragende Last als auch durch das Beladen, Entladen und das Befahren mit Förderzeugen. Regalanlagen gelten im Sinne der BetrSichV als Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber ist deshalb gemäß §3 BetrSichV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit ihnen zu erstellen und die Anlagen nach §10 BetrSichV durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Die DGUV Regel 108-007 (BGR 234), die BetrSichV und DIN EN 15635 legen die Notwendigkeit, den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen und Regalen fest.
Mindestens alle zwölf Monate müssen Regalprüfungen durch eine Experteninspektion durchgeführt werden
Alle unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind befähigte Personen zur wiederkehrenden Prüfung von Regalen und führen die Prüfung gemäß DIN EN 15635 durch. Die Prüfung selbst wird vor Ort vorgenommen. Auf Wunsch erstellen wir für unsere Kunden Inventarverzeichnisse und Kataster über die im Unternehmen befindlichen Regale. Das Ergebnis der durchgeführten Prüfung wird mittels eines Protokolls und Prüfplakette dokumentiert.
Der Unterschied zwischen der alle zwölf Monate erforderlichen Experteninspektion und den sonstigen Inspektionen beziehungsweise Sichtkontrollen liegt im Umfang der Regalprüfung. Die häufigere Inspektion mit Sichtkontrolle kann auf Teile beschränkt werden, bei denen Beschädigungen zu erwarten sind. Die Experteninspektion muss jedoch alle Regalelemente mit einbeziehen.