Untersuchungen gemäß Fahrerlaubnisverordnung FeV

Bei Beantragung, Verlängerung sowie dem Ersterwerb spezieller Fahrerlaubnisklassen

Bei Beantragung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis in Deutschland müssen bestimmte körperliche und geistige Anforderungen erfüllt sein. Die Untersuchungsanlässe sind in der Fahrerlaubnisverordnung FeV festgelegt.
Für den Ersterwerb speziell der Führerscheine der Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrgastbeförderung) und für deren Verlängerungen bestehen rechtlich vorgeschriebene Untersuchungsanlässe. Die entsprechenden Fristen sind im jeweiligen Führerschein dokumentiert.

Untersuchung und Bescheinigung für ausgewählte Fahrerlaubnisklassen durch uns

Wir führen für ausgewählte Fahrerlaubnisklassen die geforderten Untersuchungen durch und erstellen die notwendigen Bescheinigungen, welche zur Erteilung bzw. Verlängerung des Führerscheines benötigt werden.
Untersuchungen/Gutachten zur Fahreignung im Rahmen einer sog. „MPU“ werden durch uns nicht durchgeführt.

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