Bei Beantragung, Verlängerung sowie dem Ersterwerb spezieller Fahrerlaubnisklassen

Bei Beantragung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis in Deutschland müssen bestimmte körperliche und geistige Anforderungen erfüllt sein. Die Untersuchungsanlässe sind in der Fahrerlaubnisverordnung FeV festgelegt.
Untersuchung und Bescheinigung für ausgewählte Fahrerlaubnisklassen durch uns
Für den Ersterwerb speziell der Führerscheine der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E „LKW-Führerschein“ und D, D1, DE, D1E „Bus-Führerschein“ sowie P „Fahrgastbeförderung/Taxi-Schein“ und für deren Verlängerungen bestehen rechtlich vorgeschriebene Untersuchungsanlässe. Die entsprechende Notwendigkeit und die Fristen finden sich in der Fahrerlaubnisverordnung – FeV – und sind auch meist im jeweiligen Führerschein dokumentiert.
Wir führen alle für diese Fahrerlaubnisklassen geforderten Untersuchungen durch und erstellen die notwendigen Bescheinigungen, welche zur Erteilung bzw. Verlängerung des Führerscheines benötigt werden. Dies betrifft die körperliche Untersuchung, die Untersuchung der Sehfähigkeit (Visiometrie), des Gesichtsfeldes (Perimetrie) als auch den leistungspsychologischen Test (Psychometrie) für die Klassen D und P.
Untersuchungen/Gutachten zur Fahreignung im Rahmen einer sog. „MPU“ werden durch uns nicht durchgeführt.