Die sicherheitstechnische Prüfung darf nur durch sachkundige Personen erfolgen
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen gemäß den Herstellervorgaben vor der ersten Inbetriebnahme nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.
Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch sachkundige Personen durchgeführt werden, welche die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen können und mit geeigneter Messtechnik, welche unter anderem den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, arbeiten.
Jährliche Prüfung bei normaler Nutzung oder häufigere Prüfung bei besonderen Umgebungsbedingungen
Die in der ASR 1.7 geforderte jährliche Prüfung geht von normaler Nutzung und Umgebungsbedingungen aus. Auf Grund besonderer Umgebungsbedingungen (beispielsweise aufgrund der Witterung), intensiver Nutzung und hohem Verschleiß können sich kürzere Intervalle für die Prüfung ergeben.
Einige unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind befähigte Personen zur jährlichen Prüfung kraftbetätigter Türen, Tore und Fenster gemäß DGUV 208-022 und ASR 1.7. Die Prüfung selbst wird vor Ort vorgenommen. Das Ergebnis der durchgeführten Prüfung wird mittels eines Protokolls dokumentiert.