Zusätzlich führen wir auch Titerkontrollen durch, um den zuverlässigen Impfschutz zu kontrollieren
Um festzustellen, ob und wenn ja welche Impfungen angeboten werden sollten, ist zunächst eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit den Regeln STIKO, ArbMedVV beziehungsweise den konkretisierenden AMR (Arbeitsmedizinische Regeln) erforderlich.
Eine beruflich bedingte Impfung ist stets als Angebotsvorsorge zu verstehen. Das bedeutet, dass bestimmte beruflich bedingte Impfungen und Titerkontrollen vom Arbeitgeber angeboten werden müssen, für den Arbeitnehmer jedoch keine Verpflichtung zur Durchführung der Behandlung besteht.
Neben der Wahrung persönlicher Rechte und dem Impfschutz des Arbeitnehmers spielt auch der Schutz Dritter eine wichtige Rolle bei der Frage, ob die beruflich bedingte Impfung notwendigerweise vorgenommen werden sollte
Impfung gegen Hepatitis B, FSME und weitere berufsbedingte Vorsorge-Impfungen
Wir führen für unsere Vertragspartner viele Arten beruflich bedingter Titerkontrollen und Impfungen durch. Die Titerkontrollen und Impfungen können vor Ort oder auch in den Räumen der Betriebsarztpraxis durchgeführt werden.
Mögliche Beispiele für beruflich bedingte Impfungen und Titerkontrollen:
- Impfung gegen Hepatitis B
- Impfung gegen FSME
Diese und weitere empfehlenswerte und beruflich bedingte Vorsorge-Impfungen werden zum Schutz Ihrer Mitarbeiter im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung von uns angeboten.