Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG, ArbSchG und DGUV

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Icon Sicherheitstechnische Betreuung

Laut Gesetz ist jeder Unternehmer mit mind. einem Arbeitnehmer verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen. In der Regelbetreuung erfolgt dies durch interne oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diese helfen dem Unternehmer bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nach ASiG, ArbSchG und DGUV sowie bei der Durchführung von Maßnahmen zur Unfallverhütung.

Häufig fehlen im Betrieb jedoch die notwendigen Kapazitäten, um Personal für die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft freizustellen. Die Aufgaben, die die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Tagesgeschäft zu erfüllen hat und eine laufende Weiterbildung zum Thema, benötigen zusätzliche Zeit. Deshalb legen Sie diese Verantwortung gerne in unsere Hände. Mit extern beauftragten Fachkräften für Arbeitssicherheit sparen Sie Zeit, Geld und haben die Gewissheit, den gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden.

Branchengerechte Unterstützung – ganz nach Ihrem Bedarf

Wir bieten unseren Vertragspartnern sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG, ArbSchG und DGUV durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Alle unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über eigene jahrelange betriebliche Erfahrung und können für unsere Vertragspartner sowohl auf brancheninterne als auch branchenübergreifende Lösungen zurückgreifen.

Unser Service für Ihr Unternehmen im Bereich sicherheitstechnische Betreuung

  • Unterstützung beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen inklusive psychischer Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz
  • Durchführung von allgemeinen und spezifischen Arbeitsschutzunterweisungen
  • Unfallanalysen und Auswertungen
  • Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, des Arbeitsablaufes und der Arbeitsumgebung
  • Mitwirkung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Mitwirkung bei der Auswahl und Beschaffung von Körper- und Gesundheitsschutzmitteln
  • Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Zusammenarbeit mit Sicherheitsbeauftragten, Betriebsärzten und allen Akteuren im Arbeitsschutz
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Beratung und Begutachtung zur Anlagensicherheit
  • Erstellung bzw. Mitwirkung an Betriebsanweisungen
  • Erstellung bzw. Mitwirkung an Explosionsschutzdokumenten
  • Erstellung bzw. Mitwirkung an Gefahrstoffkatastern
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Notfall- und Havarieplänen
  • Lärm- und Beleuchtungsmessungen
  • Mitwirkung an Gefahrstoffmessungen

Ihr Partner
im Arbeitsschutz