Spielplatz- und Spielgeräte­prüfungen nach DIN EN 1176

Regelmäßige Inspektionen sind zum Schutz der Kinder unerlässlich

Icon Spielplatzprüfungen

Die Gesundheit von Kindern ist ein sehr wertvolles Gut und verdient unseren besonderen Schutz. Kinderspielplätze und Spielplatzgeräte unterliegen einem hohen witterungs- und nutzungsbedingten Verschleiß. Sie bergen daher besondere Gefahren. Deshalb müssen Betreiber öffentlich zugänglicher Spielplätze gemäß DIN EN 1176 in regelmäßigen Abständen ihre Spielplätze und Spielgeräte durch sachkundige Personen auf ihre Sicherheit überprüfen lassen. Unterjährig erfolgen die visuellen und operativen Prüfungen i.d.R. durch eigenes befähigtes Personal der Betreiber. Die Jahreshauptinspektion bzw. Erstabnahme nach Errichtung dagegen erfolgt durch speziell ausgebildete Fachkräfte für Spielplatzprüfungen/qualifizierte Spielplatzprüfer.

Wenn Sie uns mit der Jahreshauptprüfung oder Erstabnahme ihrer Spielplätze bzw. Spielgeräte nach Errichtung beauftragen, werden durch uns nicht nur die darauf befindlichen Spielgeräte, sondern der komplette Spielplatz einschließlich der Eingänge und der Bepflanzung auf deren Unbedenklichkeit und Sicherheit hin untersucht. Dies ist wichtig, um auch Unfälle beim Betreten und Verlassen des Spielplatzes oder Vergiftungen durch das Essen giftiger Pflanzen auszuschließen. Dies schützt vor unnötigen Verletzungen bei Kindern und die Betreiber möglicherweise vor Schadensersatzforderungen.

Dokumentierte Jahreshauptinspektionen bzw. Erstabnahmen von Spielplätzen und Spielplatzgeräten

Icon Jahreshauptinspektionen von Spielplätzen und Spielplatzgeräten

Unsere Fachkräfte für Spielplatzprüfungen führen termingerechte Jahreshauptinspektionen von Kinderspielplätzen und Spielplatzgeräten sowie Erstabnahme-Prüfungen durch. Das Ergebnis der durchgeführten Prüfung wird mittels eines Protokolls dokumentiert. Da wir selbst keine Spielgeräte herstellen, errichten oder vertreiben und unabhängig vom Betreiber handeln, besteht kein Interessenskonflikt gem. DIN EN 1176-7 06:2020 Pkt. 6.2.2 bei der Prüfung von Spielplätzen und Spielplatzgeräten.
Für die Jahreshauptinspektion von Spielplätzen und Abnahme nach Erstinbetriebnahme zugelassene Prüfer müssen eine Ausbildung gem. DIN 79161/1 bzw. 2 absolvieren und spätestens alle drei Jahre an einer zwingend vorgeschriebenen Fortbildung teilnehmen, um Grundlagen sowie aktuelle Themen zu behandeln und ihre Fähigkeiten nachzuweisen. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter in diesem Bereich immer auf dem neuesten Stand.

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