Elektroprüfungen bei ortsveränderlichen Geräten

Im Sinne der Unfallverhütung sind regelmäßige Prüfungen bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln erforderlich

Nach der Unfallverhütungsvorschrift “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” (DGUV-Vorschrift 3) ist jeder Unternehmer beziehungsweise Betreiber verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen an seinen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zu sorgen.

Zu den ortsveränderlichen elektrischen Geräten gehören:

  • Sämtliche Geräte, die einen Stecker haben
  • Alle Geräte, die im Betrieb bewegt werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind

Beispielsweise zählen dazu Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln, Lötkolben, Handbohrmaschinen, Wasserkocher, Laborgeräte, Aktenvernichter, Kaffeemaschinen, Tisch- oder Stehlampen, Computer, Drucker, Scanner, Monitore, Ladegeräte und vieles mehr.

Elektrofachkräfte und Elektroprüfdienst von arum

Icon Messprotokolle und Inventarlisten

Unsere befähigten Mitarbeiter im Elektroprüfdienst und unsere Elektrofachkräfte prüfen regelmäßig und in großem Umfang ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Die Prüfung selbst wird durch Sichtprüfung und mittels Messung durch zugelassene Messgeräte vor Ort vorgenommen. Auf Wunsch sind Messprotokolle und Inventarlisten für unsere Kunden erstellbar. Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen werden protokolliert und mit Prüfplaketten dokumentiert.

Die einzelnen Prüffristen sind in der DGUV-Vorschrift 3 geregelt. Sie reichen von sechs Monaten bei häufiger Beanspruchung z.B. auf Baustellen bis hin zu maximal 24 Monaten. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach DIN VDE 100-200 sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel. Die Prüfung der Geräte erfolgt gem. DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702.

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