Elektroprüfungen bei ortsfesten Anlagen und Geräte

Regelmäßige Wiederholungsprüfungen sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel verpflichtend

Icon Ortsfeste Anlagen

Werden mehrere elektrische Betriebsmittel zusammengeschlossen, spricht man von einer elektrischen Anlage. Ist diese nicht fest mit der Umgebung verbunden, spricht man von einer ortsveränderlichen elektrischen Anlage. Ist sie dagegen fest mit der Umgebung verbunden, spricht man von einer ortsfesten elektrischen Anlage.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” (DGUV-Vorschrift 3) ist jeder Unternehmer und Betreiber verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen an seinen ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln zu sorgen

Zu den ortsfesten elektrischen Anlagen gehören

  • Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können oder wegen mechanischer Befestigung während des Betriebes an ihren Aufstellungsort gebunden sind
  • Elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Leitungen betrieben werden

Beispiele für ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind unter anderem schwere Maschinen, alle elektrischen Betriebsmittel, die fest in eine elektrische Anlage eingebaut sind wie Schütze und Motoren.

Prüfung durch die Elektrofachkräfte von arum

Icon Messprotokolle und Inventarlisten

Unsere Elektrofachkräfte prüfen in regelmäßigen Abständen ortsfeste elektrische Betriebsmittel sowie ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Anlagen. Die Prüfung selbst wird mittels Messung durch zugelassene Messgeräte vor Ort durchgeführt. Auf Wunsch sind Messprotokolle und Inventarlisten für unsere Kunden erstellbar. Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen werden protokolliert und mit Prüfplaketten dokumentiert.

Die einzelnen Prüffristen sind in DGUV-Vorschrift 3 geregelt und reichen von täglicher Prüfung bis zu Prüfungen innerhalb vier Jahren.

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