Zum Schutz von Gebäuden, Elektrotechnik und Personen ist ein funktionierendes Blitzschutzsystem zweckdienlich
Ein einziger Blitzschlag kann genügen, um wertvolle technische Anlagen zu beschädigen oder ganze Gebäude in Brand zu setzen. Deshalb ist eine gut funktionierende Blitzschutzanlage für Immobilien nicht nur gemäß VDE vorgeschrieben, sondern auch im Sinne von Sicherheit und Werterhalt ausgesprochen dienlich.
Gemäß VDE müssen öffentliche Gebäude alle zwei Jahre und nicht öffentliche Gebäude alle vier bis fünf Jahre auf funktionierenden Blitzschutz hin überprüft werden.
Prüfung Ihres Blitzschutzes durch unsere Elektrofachkräfte
Unsere im Blitzschutz fachkundigen Elektrofachkräfte prüfen in regelmäßigen Abständen Blitzschutzanlagen gemäß VDE 0185 und EN 62305. Die Prüfung selbst wird mittels Messung durch zugelassene Messgeräte und durch Sichtprüfungen vor Ort vorgenommen. Die Prüfung der Blitzschutzanlagen nach VDE 0185 oder die Blitzschutzprüfung nach EN 62305 erfolgt nach strengen Kriterien. Die durchgeführte Prüfung wird durch die Ausstellung eines Protokolls dokumentiert.
Die Blitzschutzprüfung beinhaltet unter anderem:
- Prüfen aller Bauteile und Leiter
- Durchgangsmessungen von Installationen des Blitzschutzsystems
- Messen des Erdungswiderstandes der Erdungsanlage und Prüfung der Erdung
- Sichtprüfung der Überspannungsschutzgeräte auf Beschädigungen oder Auslösungen
- Prüfung der Wirksamkeit des Blitzschutzsystems nach Änderungen an der baulichen Anlage
Die Prüfung Ihrer Blitzschutzanlagen nach VDE 0185 und EN 62305 darf ausschließlich von befähigten Spezialisten vorgenommen werden. Gerne stehen wir Ihnen hierfür mit unserem Service zur Verfügung.